Hüttenantrag

ANTRAG auf die Belegung der Hütte Bödenegg

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Verfügbar
Hütte belegt
Kleiner Schlafraum belegt
Großer Schlafraum belegt
Hütte gesperrt
Hütte Abends belegt
Hütte Morgens belegt
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Unser Hüttenwart wird Sie diesbezüglich, nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, per E-Mail kontaktieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Belegung der Hütte Bödenegg

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vergabe und Vermietung der Hütte Bödenegg des Skiclub Bodensee e. V. Lindau (im Folgenden „SCB“) an die Hüttenbesucher:

1. Grundlegende Bestimmungen, Vertragspartner und Vertragsgegenstand

(1) Die Hütte Bödenegg (im Folgenden "Hütte") ist eine Privathütte im Besitz des SCB und vornehmlich den Mitgliedern des Vereins vorbehalten. Bei freien Plätzen können auch Nichtmitgliedern die Hütte belegen.

(2) Die nachstehenden AGB gelten für eine Belegungsanfrage bzw. Mietung unserer Hütte, welche über die Internetseite https://skiclub-lindau.de/ (im Folgenden "Webseite") des SCB vom Mietinteressenten (im Folgenden "Kunde" oder "Sie" genannt) abgegeben wird, in ihrer Zeitpunkt der Belegungsanfrage gültigen Fassung. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

(3) Der Vertrag kommt zustande zwischen Ihnen als Kunde und dem 

    Skiclub Bodensee e.V. Lindau 
    Schöngartenstr. 43
    88131 Lindau
    Deutschland

(4) Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der vereinseigenen Hütte.  Die Verfügbarkeit der Hütte wird immer über den Hüttenbelegungsplan auf der Webseite angezeigt. Wenn die Hütte nicht verfügbar ist, kann keine Belegungsanfrage ausgelöst werden. 

2. Belegungsanfrage

(1) Freie Plätze können über die auf der Vereinshomepage www.skiclub-lindau.de befindlichen Kontaktadressen angefragt werden.
(2) Die Belegung der Hütte erfolgt über einen schriftlichen Antrag, der auf Webseite zum Downloaden bereitsteht oder auf Anfrage beim
Hüttenwart zugesandt werden kann. Generell sind Anfragen und Hinweise über die Adresse huette@skiclub-lindau.de vorzunehmen.

3. Zustandekommen des Vertrages

(1) Die Belegung wird erst mit Bestätigung des unterschriebenen Vertrages durch den Hüttenwart und der Überweisung der Übernachtungsgebühren gültig. Der in der Reservierungsbestätigung angegebene Gesamtbetrag ist bis spätestens vier Wochen vor Belegung der Hütte auf das Konto des SCB Lindau; 

     Kontoinhaber: Skiclub Bodensee e. V. Lindau
     IBAN: DE19-7315-0000-0000-0633-70

bei der Sparkasse Lindau-Mindelheim zu überweisen. Sollte die Zahlung nicht zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt sein, ist der Antrag hinfällig und die Hütte kann anderweitig vergeben werden.

4. Bei Minderbelegung erfolgt keine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.

5. Nachmeldungen

Nachmeldungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Hüttenwart (s.o.) möglich. Die Bezahlung erfolgt beim eingeteilten
Hüttendienst.

6. Grundsätzlich besteht nur Anspruch auf die gebuchten Betten. Freie Plätze können auch mit anderen Besuchern belegt werden. Möchte eine Gruppe die gesamte Hütte (26 Plätze – zwei Schlafräume – aufgeteilt in 16 und 10 Schlafplätze) mieten, so ist eine gesonderte Pauschale (ca. EUR 180.-/pro Nacht) zu bezahlen.
Der Mitgliederraum muss für den Hüttenwart jedoch frei bleiben.

7. In Ausnahmefällen (z.B. technischer Defekt) kann der Verein die Hüttenbuchung auch einseitig stornieren. In diesem Fall wird die Übernachtungsgebühr zurückgezahlt. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

8. Das Befahren des Zufahrtsweges ist grundsätzlich verboten und kann nur in Ausnahmefällen auf Antrag durch die Stadtpolizei Dornbirn genehmigt werden.
Auf Anfrage bietet der Skiclub einen Gepäcktransport auf die Hütte an (Mai bis Oktober oder je nach Schneelage) Kosten ab Lindau EUR 80.- pro Fahrt bzw. ab Kehlegg EUR 50,- pro Fahrt.

9. Die Differenzbeträge zu der erfolgten Abrechnung sollte der Hüttendienst oder der laut Vetrag Verantwortliche per E-Mail an huette@skiclub-lindau.de senden sowie das Geld auf das unter Ziff. 3 angegebene SCB-Konto überweisen.

10. Für Helfer an Hüttenputz und Holzaktion besteht die Möglichkeit, mit engerer Familie (Ehepartner und Kinder) 5 Nächte kostenfrei zu übernachten. Die Berechtigung dazu erteilt der 1. Hüttenwart.

11. Den Weisungen des Hüttendienstes ist Folge zu leisten. Weiter gilt die auf der Hütte ausgehändigte Hüttenordnung.

12. Die Benutzung von Schlafsäcken, Hüttenschlafsäcken oder Bettwäsche ist Pflicht. Hüttenschlafsäcke können evtl. beim Hüttendienst erworben werden. Am Tag der Abreise sind die Betten in Ordnung zu bringen, die benutzten Schlaf- und Gemeinschaftsräume sind zu reinigen.

13. Haustiere

Das Mitbringen sowie die Unterbringung von jeglichen Tieren / Haustieren ist nicht gestattet. Sollten Haustiere mitgebracht werden, wird die Hütte nicht vermietet. Der SCB behält sich vor die ausfallenden Übernachtungsgebühren sowie etwaige Stornokosten zu berechnen. 

14. Datenschutz

(1) Der SCB verarbeitet die auf dem Antrag zur Belegung erhobenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten sowie zur Abrechnung der Hüttenbelegung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO. 

(2) Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte sowie eine Verwendung der Daten zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. 

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den SCB sowie zu Ihren Betroffenenrechte finden Sie jederzeit unter www.skiclub-lindau.de/datenschutz.

15. Hygienekonzept

Es gelten die Regelungen des aktuell gültigen Hygienekonzept für den SCB. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Antragsteller.

16. Schlussbestimmungen

(1)  Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen - insbesondere mündliche Absprachen - bestehen nicht. Die AGB werden mit Überweisung der Übernachtungsgebühren akzeptiert.

(2) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtstand ist der Sitz des SCB.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


Stand: Juli 2024